Seit dem 01.04.2022 gilt in Deutschland nun die Basisschutzmaßnahmenverordnung. Diese löst die bisherige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab. Die einzelnen Bundesländer können noch strengere Maßnahmen nur durch die so genannte Hot-Spot-Regelung anordnen – was in Berlin nicht der Fall ist.
▶ Alle Einschränkungen bei der Sportausübung sind aufgehoben.
▶ Dies gilt für den normalen Trainingsbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen (also Sporthallen, Sportstudios, Fitnessclubs usw.) sowie für Veranstaltungen.
Das Sportamt Mitte hat in seiner Mitteilung an die Sportvereine vom 01.04.2022 darauf hingewiesen, dass beim Betreten von Sportfunktionsgebäuden des Bezirks Mitte weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (d.h. einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-/KN95-Maske) besteht.
Und das Sportamt empfiehlt, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen freiwillig aufrecht zu erhalten. Ich kenne einige Vereine, in denen die Sportler:innen sich freiwillig vor jedem Training weiterhin einen Schnelltest unterziehen – zur Sicherheit. Der Landessportbund hat Sportvereinen weiterhin Selbsttests für Trainer*innen und Übungsleiter*innen zur Verfügung gestellt.
Der Landessportbund Berlin hat noch die Info gegeben (31.03.2022), dass für Vereine strengere Regeln gelten, “die Rehasport in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Tageskliniken anbieten. Für das Betreten dieser Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Krankenhäuser dürfen zudem nur mit dem Nachweis einer negativen Testung betreten werden.”
Trefft die Entscheidungen, was in euren Vereinen und euren Gruppen an Basisschutzmaßnahmen umgesetzt werden soll, gemeinsam mit euren Übungsleitenden und den Sportlerinnen und Sportlern. Jede Gruppe ist anders. Die Freiheit habt ihr, die Verantwortung für eure Gruppen aber auch. – Bleibt stabil!
Basisschutzmaßnahmen-Verordnung gilt seit 01.04.2022
Kiezsportlotsin
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